Ethik

Ethik-Richtlinien der DGIP

Ziel psychotherapeutischer Arbeit ist es, seelisch-körperliches Leiden zu heilen, zu mindern oder Verschlechterungen entgegen zu wirken. Individualpsychologische Psychotherapie findet in einem durch die Behandlungstheorie definierten Setting statt. Der Begriff Psychotherapie wird als Oberbegriff für alle Formen individualpsychologischer Therapie verwendet, also für analytische, tiefenpsychologische sowie Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie. 

Die psychotherapeutische Beziehung beinhaltet ein Ungleichgewicht, das den/die PsychotherapeutIn mit Macht ausstattet. Gleichzeitig ist eine vertrauensvolle Beziehung des/der PatientIn zu dem/der PsychotherapeutIn unabdingbare Vorraussetzung für jede Psychotherapie. 

Für die Wirksamkeit einer Psychotherapie ist es von entscheidender Bedeutung, dass der/die PatientIn die Möglichkeit hat, alle auftretenden Gefühle von Liebe bis Hass, von Trauer bis Wut mit entsprechender Intensität zu äußern. Der/die PsychotherapeutIn stellt sich als Übertragungsobjekt zur Verfügung und fördert über die Reflexion der Gegenübertragung den psychotherapeutischen Prozess. 

Für die Bearbeitung neurotischer Störungen ist der professionelle Umgang des/der PsychotherapeutIn mit den eigenen Phantasien und denen des/der PatientIn notwendig. Diese Phantasien in reale Handlungen umzusetzen, ist ein Kunstfehler. 
 

Ethische Grundsätze für Mitglieder und                                       Weiterbildungskandidaten 

1. Jeder/jede PsychoterapeutIn ist verpflichtet, berufsethische Grundsätze zu respektieren, die Abhängigkeit der Patienten nicht auszunützen, die besondere psychotherapeutische Beziehung zu schützen und die eigene berufliche Kompetenz  zu sichern. Dies gilt gleicherweise für Beziehungen in Lehranalyse, Persönlichkeits- analyse und Supervision. 

2. Der/die PsychotherapeutIn verstößt gegen die berufsethischen Grundsätze, wenn er oder sie z.B. 

  • die Schweigepflicht verletzt; 
  • den/die PatientIn materiell oder finanziell ausbeutet; 
  • eine eigene schwere psychische Störung nicht behandeln läßt; 
  • den/die PatientIn während oder nach der Psychotherapie sexuellmissbraucht;
  • mit dem/der PatientIn im Behandlungszeitraum sexuell verkehrt; 
  • mit dem/der PatientIn während oder nach der Psychotherapie sexuellen Kontakt aufnimmt; 
  • während oder nach der Psychotherapie an dem/der PatientIn sexuelle Handlungen vornimmt oder diese zulässt. 

 

Verfahren zur Anhörung, Beratung und Hilfestellung in Fragen möglicher Überschreitung  ethischer Grenzen durch Vertrauensleute

Jedes Institut benennt zwei Vertrauensleute, die vom Ethikkomitee berufen und vom Bundesvorstand bestätigt werden. 

Die Vertrauensleute sind Ansprechpartner für Patienten und Lehranalysanden, die wegen möglicher Grenzüberschreitungen im analytischen Prozess in Bedrängnis sind. Sie sind ebenfalls Ansprechpartner für ratsuchende KollegInnen. Sie werden beratend tätig. 

Bei gravierendem Verstoß gegen ethische Grundsätze findet die Schiedsordnung der DGIP Anwendung (§16 der Satzung der DGIP). 

Das Ethikkomitee ist Koordinationsstelle für Ethikfragen in der DGIP und Ansprechpartner für alle Gremien der DGIP, einschließlich des Gremiums der Vertrauensleute und der Schiedsstelle. Seine Aufgaben sind zum Beispiel die Anregung und Durchführung von Seminaren, Vermittlung von Vertrauenspersonen, von PsychotherapeutInnen und sog. "NachfolgetherapeutInnen" nach einem Missbrauch, Vertretung nach außen bei ethischen Fragestellungen, Mitarbeit in entsprechenden Gremien der DGPT oder in anderen Verbänden. 

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